Kundeninformation

Versicherungsvermittlung

In Deutschland hat der Abschluss von Versicherungen über Versicherungsvermittler einen hohen Stellenwert. Hierbei wird zwischen Vermittlern, welche eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften vertreten und den Versicherungsmaklern, welche im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden und dessen Interessen vertreten, unterschieden.

Wir sind ausschließlich als Versicherungsmakler tätig und halten somit keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften. Die HanseMerkur Krankenversicherung a.G. besitzt einen indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten der Dr. Schmitt GmbH Würzburg – Versicherungsmakler. Zur Wahrung der Unabhängigkeit ist die Produktpartnerschaft mit diesem Risikoträger ausgesetzt. Weitere Beteiligungen bestehen nicht.

Auswahlkriterien für die Vermittlung von Versicherungsverträgen

Über 150 Versicherungsgesellschaften allein in Deutschland bieten zehntausende von Produkten und Tarifen zur Risikoabsicherung an. Betrachtet man zusätzlich den europäischen Markt, werden hieraus hunderttausende von Produkten und Tarifen.

Darüber hinaus bieten Versicherer einzelnen Versicherungsvermittlern exklusive Sonderkonditionen an.

Unser Haus arbeitet- soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart oder mitgeteilt – auf der Grundlage der nachstehenden Auswahlkriterien mit über 50 Versicherungsunternehmen zusammen:

  • Der Versicherer ist in Deutschland zugelassen und unterliegt der nationalen Finanzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • Der Versicherer stellt auf den Bedarf von Versicherungsmaklern abgestimmte Informationen, Arbeitsmittel, Geschäftsabläufe und Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Der Versicherer vergütet die übliche Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Art der Zusammenarbeit

Die Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers in die Vermittlung des vom Versicherungsnehmer gewünschten Versicherungsschutzes mit der damit verbundenen Beratung. Wir berücksichtigen – soweit im Einzelfall nicht anders abgesprochen – eine hinreichende Anzahl von Versicherungsunternehmen, um ein geeignetes Produkt empfehlen zu können.

Um unseren Kunden eine höchstmögliche Flexibilität einzuräumen empfehlen wir im allgemeinen Jahresverträge mit Verlängerungsklausel. Hierdurch können Sie relativ kurzfristig auf Änderungen im Markt, der Risikoabdeckung und – einschätzung reagieren.

Wünschen Sie eine Beratung über sämtliche gewerblichen und privaten Risiken, können Sie sich auf jahrelange Erfahrung, insbesondere in der Schadenabwicklung, verlassen. Dabei betreuen wir auch gerne bereits bestehende Verträge.

Soweit von Ihnen gewünscht, nehmen wir auch nach Vertragsabschluss Ihre Interessen bei der Abwicklung von Schadensfällen und Vertragsänderungen wahr und prüfen zu bestehenden Verträgen mögliche Alternativen.

Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag

Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch die Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.

Viele Versicherer unterbreiten – insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken – Offerten nur, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten (Vorschäden und -erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt.

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt Datenschutz auf unserer Startseite.

Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Maklerauftrag beschrieben.

Für uns ist das gegenseitige Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit. Deshalb können Maklervollmacht und Maklerauftrag beidseitig ohne Einhaltung besonderer Kündigungsfristen widerrufen werden.

Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Hierzu zählt:

  • die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und – erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mittelung gefahrerhöhender Umstände)
  • die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geändertem Bedarf nach Vertragsabschluss (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können.
  • Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beizutragen.

Transparenzverordnung

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleitungssektor

Als Versicherungsmakler beschäftigen wir derzeit mehr als drei Beschäftigte (vgl. Art. 17 Abs. 1 Transparenz-VO) und vermitteln Versicherungsanlageprodukte.

Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen unserer Auswahl der Versicherer und Versicherungsprodukte werden wir die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Nachhaltigkeits-Informationen heranziehen. Derzeit stehen hierfür die von den europäischen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellenden technischen Regulierungs-Standards aber noch nicht zur Verfügung. Es kann von uns daher noch nicht detailliert geprüft werden, welche Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen von den Produktgebern berücksichtigt werden und welche Nachhaltigkeitsrisiken wir in unsere Beratung einbeziehen werden.

Im Rahmen der anlassbezogenen Beratung werden wir dann bei der jeweiligen Kundenberatung darstellen, ob die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung Vor- oder Nachteile nach sich zieht. Die Berücksichtigung erfolgt auf der Basis der Informationen der Versicherung, für deren Inhalt und Richtigkeit wir nicht verantwortlich sein werden.

Wir verfolgen die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit entscheiden, ob wir eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen werden.

Unsere Vergütung für Versicherungsprodukte erfolgt grundsätzlich unabhängig von den Auswirkungen der Investitionsentscheidung der Produktgeber auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer. Wenn und soweit Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch eine höhere Vergütung für die Vermittlung fördern, werden wir diese annehmen.